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Die Wintersession

Sessionsrückblick Wintersession 2022

Heidi Z‘graggen, Ständerätin


Auch dieses Jahr erwartete uns der grosse Christbaum unter der Bundeshauskuppel - allerdings ohne Lichterglanz, doch auch so schön. Die Wintersession stand stark im Zeichen der Bundesratswahlen. Die Schweizer Regierung ist seit 1848 ohne einen Tag Unterbruch im Amt, denn nach Rücktritten sind immer nur einzelne Mitglieder ergänzt worden. „Die Institution des Bundesrates“, schreibt Urs Altermatt im Bundesratslexikon 2019, „ist ohne Zweifel die originellste Schöpfung des politischen Systems der Schweiz…das institutionelle Regelwerk des Regierungssystems sorgt für eine Kontinuität, wie sie sonst nur in Monarchien vorkommt“. Die Vereinigte Bundesversammlung machte sich also daran, am 7. Dezember diese Kontinuität fortzusetzen



und wählte mit Albert Rösti und Elisabeth Baume Schneider das 120. und 121. Mitglied des Bundesrates. Auf beide Bundesratsmitglieder wartet ein grosses Mass an Arbeit und Herausforderungen. Mit ihren Erfahrungen und Hintergründen sind die Frau Bundesrätin aus dem Kanton Jura und der Herr Bundesrat aus dem Kanton Bern sicherlich auch offen für die Anliegen unseres Kantons und der Berggebiete. Ich wünsche beiden viel Glück und Erfolg in ihrem hohem und anspruchsvollen Amt.

Der 8. Dezember ist in Uri ein Feiertag. Ein idealer Tag also für Urnerinnen und Urner einen Besuch im Bundeshaus abzustatten.




Frauen aus Uri - denn „Helvetia ruft“ - konnten einen Teil der Wolfsdebatte im Nationalrat mitverfolgen und damit auch einen Stimmungswandel in der Schweizer Politik beobachten. Im vergangenen Sommer drang der Wolf bis ins Mittelland vor. Und es wurde gehört, was die Bergkantone schon lange forderten. Der Wolf kann künftig reguliert werden.

Viele Geschäfte aus der Sozial-und Gesundheitspolitik prägten darüber hinaus die drei Sessionswochen. AHV-Rentnerinnen und -Rentner erhalten im kommenden Jahr definitiv den vollen Teuerungsausgleich. Die Reform der 2. Säule soll insbesondere für Menschen mit tiefen Einkommen und Teilzeitarbeitende Verbesserungen bringen. Sie wird im Nationalrat weiter beraten.

Für die Rechtskommission habe ich die Motion des Nationalrates vertreten, die den Bundesrat beauftragt, ins Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) einen Artikel aufzunehmen, in dem für Kinder das Recht auf gewaltfreie Erziehung verankert wird.

Fast jedes zweite Kind in der Schweiz erleidet körperliche oder psychische Gewalt in seiner Erziehung. Mehr als 1500 Kinder werden jährlich wegen Gewalt in der Erziehung auf Kindernotfallstationen in Spitälern behandelt. Welch ein entsetzliches Leid, das an den Schwächsten unserer Gesellschaft zugefügt wird. Die Annahme der Motion ist für mich ein Zeichen der Hoffnung. War es mir darum so, als ich beim Verlassen des Bundeshauses zum Christbaum blickte, als ob da zwischen den grünen Zweigen doch ein, zwei kleine Lichtlein glänzten?


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