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Mein Votum zur Motion „Neutralität wahren“

Z'graggen Heidi (M-E, UR):



Sie können es da vorne lesen: "Neutralität wahren" - diesen zwei Worten stimme ich zu. Die schweizerische Neutralität ist eine seit Jahrhunderten von Landammännern, Regierenden, Tagsatzungsgesandten, Bundesrätinnen und Bundesräten geprägte Politik - frei nach dem ehemaligen Urner Ständerat Franz Muheim in seinem fast schon visionären Buch "Die Schweiz: Aufstieg oder Niedergang: Entscheidung an der Jahrhundertwende". Es geht bei der heutigen Diskussion um mehr als die Anpassung des Bundesgesetzes über das Kriegsmaterial - das haben wir jetzt auch gehört: Es geht um die selbstgewählte, immerwährende Neutralität - die Neutralität im Kern. Sie hat bekanntlich zwei Komponenten: das Neutralitätsrecht, als völkerrechtlich mit dem Abkommen betreffend die Gesetze und Gebräuche des Landkriegs (Haager Abkommen) gegeben und bis heute gültig, und die Neutralitätspolitik, die in den jeweiligen Gegebenheiten natürlich klug zu handhaben ist. Das ist das Fundament, auf dem wir heute die Diskussion führen. Das Neutralitätsrecht, zu dem sich die Schweiz aus freien Stücken bekennt, ist seit dem Haager Abkommen von 1907 bestehendes, internationales Völkerrecht. Es bedeutet für den neutralen Staat, dass er sich nicht an Kriegen beteiligen, keine Söldner entsenden darf und dass er die kriegführenden Parteien gleich behandelt, was insbesondere für den Handel mit Waffen, Munition und Kriegsmaterial gilt. Der neutrale Staat darf keinem Militärbündnis beitreten, und er muss sein Territorium von fremden Truppen freihalten. Es handelt sich um eine militärische, eng umschriebene Neutralität. Das ist das Neutralitätsrecht. Zudem verlangt es vom neutralen Staat die Gleichbehandlung der Konfliktparteien: Er darf in einem Konflikt das Kräfteverhältnis zwischen den kriegführenden Parteien nicht beeinflussen. Völkerrechtlich würde die Schweiz von diesem Neutralitätsrecht entbunden, falls ein Mandat des UNO-Sicherheitsrates für eine Intervention bestehen würde. Diese neutralitäts- und völkerrechtliche Vorgabe wird im schweizerischen Kriegsmaterialgesetz in innerstaatliches Recht gefasst. An ausländische Staaten gelieferte Waffen dürfen nicht ohne Einwilligung des Bundesrates weitergegeben werden. Diese Regelung, das haben wir auch gehört, ist zwar vom Völkerrecht nicht vorgesehen, sie entspricht aber natürlich dem Sinn des Neutralitätsrechtes. Wenn wir das Kriegsmaterialgesetz, wie hier vorgeschlagen, ändern, könnte die Schweiz in Zukunft auf das militärische Kräfteverhältnis in einem Krieg Einfluss nehmen, was unseren völkerrechtlichen Verpflichtungen widerspricht, was also das Neutralitätsrecht verletzt. Die Bundesverfassung geht davon aus, dass die Schweiz dauerhaft neutral ist. Die Neutralität bildet eine Grundlage der Aussenpolitik. Der Bundesrat und wir, die Bundesversammlung, sind dafür zuständig. Dazu gehört natürlich insbesondere die Wahrung des Kerngehaltes des Neutralitätsrechtes. Weil die Ziele der Motion dem Kern des Neutralitätsrechtes widersprechen, widersprechen sie eben auch der Bundesverfassung. Wer das ändern will, hat das Volk und Ständen vorzulegen, anstatt es indirekt über ein Gesetz zu fabrizieren. Ich stimme der Stellungnahme des Bundesrates zu, dass bei einer Annahme der Motion die Weitergabe von Schweizer Kriegsmaterial an unerwünschte Empfänger nicht ausgeschlossen werden könne, was eben eine Verletzung des Neutralitätsrechtes wäre. Ist die Schweizerische Eidgenossenschaft, sind wir, wenn wir das Neutralitätsrecht, die Bundesverfassung, unsere jahrhundertealte Tradition respektieren, unsolidarisch und in moralischen Belangen desinteressiert? Natürlich nicht! Die Schweiz setzt sich aufgrund des für sie geltenden Neutralitäts- und Völkerrechtes klar gegen Kriege und Konflikte ein. Das hat sie auch im Krieg Russlands gegen die Ukraine getan. Sie stellt sich ausdrücklich gegen jede Kriegseröffnung und gegen Krieg. Sie distanziert sich von Konflikten als Mittel der Politik und fordert Frieden ein. Die schweizerische Neutralität liegt damit auch im Interesse der Staaten Europas und der Welt. Ich darf ausdrücklich alt Ständeratspräsident Hansheiri Inderkum zitieren, der in einem brillanten Artikel vom 6. März 2023 schreibt: "Der Angriffskrieg von Russland auf die Ukraine ist ohne Zweifel ein das Völkerrecht in krasser Weise verletzender Akt. Dennoch darf er nicht Anlass dazu sein, dass die Schweiz mit Schnellschüssen unter der Devise 'Der Zweck heiligt alle Mittel' grundlegende staatsrechtliche und staatspolitische Prinzipien über Bord wirft. Das gilt auch und im Besonderen in Bezug auf unsere Neutralität." Ich schliesse mich diesen Worten uneingeschränkt an. Wir wissen nicht, wohin dieser Krieg, der aktuelle Konflikt, noch führen und wie sich die weltpolitische Lage weiterentwickeln wird. Ja, wir leben in einer anforderungsreichen Zeit. Wir sind Unsicherheiten ausgesetzt. Unter dem Eindruck aktueller Geschehnisse oder des von aussen kommenden Drucks auf unser Land jetzt vorschnell zu reagieren, um eine kurzfristige Entlastung zu erhalten, kann zu folgenschweren Entscheidungen führen, die wir nicht mehr oder nur schwer korrigieren können. Klar ist und bleibt: Die Schweiz darf nicht heute und auch nicht in Zukunft in einen Krieg schlittern oder in einen Krieg hineingezogen werden. Wie kann Unsicherheit eliminiert oder zumindest gemindert werden? Indem wir uns bewusst machen, woher wir kommen. Auf diesem Fundament, gelegt von unseren Vorgängerinnen und Vorgängern in unterschiedlichen staatlichen Funktionen und von den Entscheiden des Volkes - auf diesem Fundament müssen wir stehen. Damit meine ich: auf dem, was uns als Kostbares, Wertvolles und Bewährtes anvertraut wurde. Diese Erkenntnis müssen wir ohne Verklärung, aber sorgsam weitertragen, im Entscheiden also die Vergangenheit gedanklich mitnehmen,

das heisst, die Neutralität als Grundfeste unseres Landes bewahren. Die aktuelle schwierige Situation darf das Vordenken der Zukunft unseres Landes nicht überblenden. Natürlich stellen sich grosse Fragen. Einige sind aktuell vor allem im Blickfeld, etwa die Stärkung der Armee für die bewaffnete Neutralität oder die Rolle der Rüstungsindustrie in der Schweiz. Die Fragen gehen aber weit darüber hinaus. Was bedeutet die Aufgabe der Neutralität für die Sicherheit unseres Landes, wenn damit der Schutz des völkerrechtlichen Neutralitätsstatus wegfällt? Im Kriegsfall wäre unser Land nicht mehr explizit geschützt. Was würde dies für die Rolle der Schweiz als neutrale Vermittlerin bedeuten - für ihre Glaubwürdigkeit, ihre traditionell guten Dienste und ihre humanitären Dienste? Was würde es für den Wert der schweizerischen Neutralität in Europa und in der Welt bedeuten? Welchen Wert hat dieses Alleinstellungsmerkmal unseres Kleinstaates Schweiz im globalen und europäischen Umfeld? Das Alleinstellungsmerkmal einer der ältesten Demokratien der Welt geniesst international höchste Anerkennung. In Bezug auf all die erwähnten Fragen und weitere gilt es, unter der Prämisse der Neutralität gesamtheitlich und strategisch vorauszudenken. Die Fragen interagieren auch untereinander, und erst gestützt auf die betreffende Analyse hat der Bundesrat in Bezug auf die Neutralitätspolitik allenfalls notwendige Massnahmen dem Parlament zum Entscheid vorzulegen. Ich schliesse mich der weisen Zurückhaltung unseres Bundesrates an. Ich lehne diese Motion und allfällige weitere Motionen, die die schweizerische Neutralität, das schweizerische Neutralitätsrecht infrage stellen, ab.






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