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Souveränität wahren - Sessionsrückblick Herbstsession

vor 11 Minuten
2 Min. Lesezeit

Heidi Z‘graggen

Gotthard und Bilaterale III

Der Gotthard hat Uri geprägt und ist Teil unserer Identität. Doch was Uri seit Jahrhunderten verbindet, wird für die Bevölkerung zunehmend zur Belastung. Der europäische Transitverkehr nimmt zu, und gerade in den Sommermonaten geraten Strassen, Dörfer und die Menschen entlang der Transitachse an ihre Grenzen. Welchen Handlungsspielraum hat die Schweiz noch, um ihre Bevölkerung und den Alpenraum vor den negativen Folgen des Transitverkehrs zu schützen?

Das Landverkehrsabkommen und die Bilateralen III machen diese Frage besonders relevant. Meine Interpellation soll deshalb klären, welchen Spielraum uns die Bilateralen III künftig noch lassen, um den verfassungsrechtlichen Auftrag zum Schutz der Alpen von dem Transitverkehr wirksam umzusetzen.

Die Bilateralen III sind aus meiner Sicht nicht einfach eine Weiterentwicklung der bisherigen Abkommen. Sie bedeuten einen fundamentalen Wandel: weg von einem bilateralen Verhältnis hin zu einer institutionellen Annäherung an die EU, die Züge eines Integrationsabkommens trägt.

Mit der dynamischen Rechtsübernahme würde sich die Schweiz verpflichten, künftig auch EU-Recht zu übernehmen, das wir heute noch gar nicht kennen. Die Schweiz könnte bei dessen Entstehung mitwirken und ihre Interessen einbringen, hätte aber kein Stimmrecht bei dessen Verabschiedung. Mit der Zustimmung zu den Verträgen würde die Schweiz damit heute grundsätzlich Ja zur Übernahme künftiger EU-Rechtsakte in den betroffenen Bereichen sagen.

Was aber geschieht, wenn die Schweiz die Übernahme von EU-Recht ablehnt? Ein Nein bleibt möglich, kann aber mit Ausgleichsmassnahmen der EU verbunden sein, deren konkrete Ausgestaltung die Schweiz heute nicht kennt. Damit verändert sich das Verhältnis zwischen einer eigenständigen Entscheidung und den möglichen Folgen dieser Entscheidung grundlegend. Der staatspolitische Preis zu hoch.


Das Ständemehr

Das Ständemehr ist bei diesem weitgehenden Eingriff in das staatspolitische Gefüge und die Souveränität unseres Landes zwingend. Der Schweizer Bundesstaat ist aus dem Zusammenschluss der Kantone entstanden. Das Ständemehr stellt sicher, dass bei grundlegenden Verfassungsfragen nicht allein die Bevölkerungsmehrheit entscheidet, sondern auch die Kantone als eigenständige staatliche Partner einbezogen werden. Das ist Ausdruck der Machthemmung - die wichtige Checks and Balances auf schweizerische Art. Dass der Ständerat für die neuen Verträge das Volks- und Ständemehr verlangt, ist für mich deshalb ein wichtiger Entscheid.


Eigenverantwortung beim Finanzplatz

Auch beim Finanzplatz ging es in dieser Session um eine grundlegende Frage: Wie verhindern wir, dass der Staat bei der nächsten Bankenkrise wieder einspringen muss? Für mich liegt die Antwort nicht in erster Linie in besseren Rettungsmechanismen, sondern darin, dass Banken selbst genügend Widerstandskraft besitzen. Höhere Eigenmittel sind dabei eine zentrale Absicherung, um die Wahrscheinlichkeit einer staatlichen Rettung deutlich zu reduzieren und die Verantwortung stärker bei den Banken selbst zu belassen.


Bürgerrecht und Föderalismus

Die Demokratie-Initiative will die Einbürgerung vereinheitlichen und bereits nach fünf Jahren ermöglichen. Doch Integration findet nicht in Bern statt, sondern vor Ort – in den Gemeinden und Kantonen. Dort kennen die Behörden die Menschen und die Verhältnisse am besten. Deshalb lehnte der Ständerat die Initiative deutlich ab.

Souveränität, Eigenverantwortung und Föderalismus waren für mich auch in dieser Session die Leitlinien. Ob bei der Gestaltung unserer Beziehungen zur EU, der Stabilität unseres Finanzplatzes oder dem Umgang mit dem Bürgerrecht: Es geht im Kern darum, dass wir auch in Zukunft selbst entscheiden können – ein Anliegen, das gerade am Gotthard täglich spürbar ist.



 
 
 

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