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Votum Credit Suisse Debakel

Aktualisiert: 13. Apr. 2023


Alfred Escher sei nicht zimperlich gewesen im Umgang mit Politik und Wirtschaft. Der Gründer der Gotthard-Eisenbahn und der Schweizerischen Kreditanstalt fand die Urner verknorzt und hinterwäldlerisch. So hätte ihn der Zusammenbruch der Ersparniskasse im Kanton Uri 1914 wohl nicht überrascht. Gründe waren zu grosszügige Kredite ohne genügende Sicherheiten, Veruntreuung von öffentlichen und privaten Geldern, Verluste, am Schluss zunehmende Liquiditätsschwierigkeiten und dann Gerüchte, die ins Kraut schossen. Der Bankdirektor trat zurück, und ein lawinenartiger Ansturm auf die Bank trat ein. Die Bank musste liquidiert werden, sie war bankrott, der Kanton Uri auch fast ruiniert. Der Bund, d. h. die Eidgenossenschaft und die SNB, mussten mit Darlehen einspringen. Es wurde gar schweizweit für den gebeutelten Kanton gesammelt. Der Geschäftsführer wurde verurteilt, der Verwaltungsrat und drei Regierungsräte traten zurück, und die Bürger von Uri mussten über ein neues Steuergesetz dazu beitragen, den Schlamassel auszubaden.

Eine extra gewählte landrätliche Kommission erarbeitete einen Bericht zu den Vorkommnissen. Alfred Escher hätte wohl kaum gedacht, dass 109 Jahre später mit seiner Kreditanstalt das Gleiche geschehen würde, und er hätte wohl andere Worte als "verknorzt" und "hinterwäldlerisch" gewählt, um die Verantwortlichen zu beurteilen.

Der Untergang der Credit Suisse ist eine grosse, bitter-herbe Enttäuschung für die ganze Schweiz, für unser Land. Es ist ein Debakel mit eventuell gigantischen Kosten, allenfalls Klagen. Die Ursachen sind die gleichen wie vor 109 Jahren bei der Ersparniskasse in Uri - Missmanagement, Bankenrun, Vertrauensverlust -, die Ergebnisse auch: Imageschaden, für die Bürgerinnen und Bürger die Kosten, für die Volkswirtschaft und die Arbeitsplätze der Schaden. Das Ergebnis muss dringend auch bei uns, 109 Jahre später, eine extra gewählte Kommission zur Aufarbeitung dieser Ereignisse sein. Es braucht eine Parlamentarische Untersuchungskommission.

Die Fehler von Management und Verwaltungsrat der Credit Suisse sind sicherlich Hauptfaktoren, die zum Debakel geführt haben. Aber sie sind nicht die alleinigen Ursachen des Untergangs, der uns Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die Mitarbeiter der Credit Suisse, die gut gearbeitet haben, alle erstaunt, geschockt und verärgert zurücklässt. Da sind auch Fehler in der schweizerischen Gesetzgebung und im Vollzug zu verorten. Es war die Kumulation verschiedener einzelner Versäumnisse, sodass es zum Totalabsturz des Systems der Bank Credit Suisse kam. Mit Notrecht hat der Bundesrat die Übernahme der CS durch die UBS forciert. Er hat die Too-big-to-fail-Gesetzgebung in den Mülleimer der Geschichte geworfen.

Das internationale, sich dauernd verändernde Marktumfeld ist nicht oder nicht mehr oder nur in ganz kleinen Teilen kontrollier- oder beherrschbar. Eine systemrelevante Bank kann nur dann in diesem internationalen Umfeld bestehen, wenn sie genügend finanzielle Robustheit und Vertrauenswürdigkeit hat. Und sie kann nur dann bestehen, wenn die Robustheit und Vertrauenswürdigkeit von Regeln und Gesetzgebungen des Landes, in dem sie geschäftet, und der darin wirkenden Personen so sind, dass jederzeit und allen klar ist: Diese Bank, dieser Finanzplatz Schweiz wird jedem Sturm trotzen.

Zu einem "bank run" kann es nur kommen, wenn das Vertrauen in die Robustheit der Bank und das Vertrauen in das Systemumfeld Schweiz schwinden. Wenn eine Bank wankt oder wenn darüber öffentlich diskutiert wird, wie es bei der Credit Suisse der Fall war, dann ist es zu spät. Den Zeitpunkt der unzweideutigen und frühzeitigen Intervention zu identifizieren, ist die ständige Aufgabe der verantwortlichen Akteure der Bank, aber auch auf der Ebene des Staates, also der Finma, der Nationalbank und des EFD. Dieser Zeitpunkt der unzweideutigen Intervention wurde mit Sicherheit verpasst.

Die wichtigste Aufgabe der SNB ist die Sicherung der Finanzstabilität und der Beitrag zur Stabilität des Finanzsystems. Die wichtigste Aufgabe der Finma ist nach Massgabe des Finanzmarktgesetzes der Schutz der Gläubigerinnen und Gläubiger, der Anlegerinnen und Anleger, der Versicherten sowie der Schutz der Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte. Die Ziele sind klar, die Gesetze stehen zur Verfügung, aber es wurde bei der Credit Suisse nicht rechtzeitig eingegriffen. Diese Ziele wurden nicht erreicht. Daher ist zwingend die Frage zu klären, ob die Aufgaben von SNB und Finma zu ungenau definiert sind, ob wir diffuse Verantwortlichkeiten zwischen diesen beiden haben oder ob einfach der Mut gefehlt hat, genügend früh und dezidiert einzugreifen.

Ermahnungen zum Eingreifen bei der CS hat es genügend und über längere Zeit gegeben. Haben Finma, SNB und EFD ihre Aufgaben zum richtigen Zeitpunkt und in der richtigen Art wahrgenommen? Das Bewusstsein, dass der Ausfall einer systemrelevanten Bank eben ein grosses Risiko birgt, war ja vorhanden. Genau deshalb wurde ja die Too-big-to-fail-Regulierung geschaffen. Sie war aber untauglich.

Der Griff zu Notrecht durch den Bundesrat ist staatspolitisch mehr als unbefriedigend. Mit Notrecht hat der Bundesrat Tatsachen schaffen müssen. Ob sie rechtmässig, verhältnismässig und zweckmässig waren, muss ich zurzeit offenlassen. Die Lösungsansätze zur Stärkung der Robustheit der Bank auf Ebene der Unternehmen selber ergeben sich selbstverständlich - es wurde schon angesprochen - durch fähige Führung durch den Verwaltungsrat, die Geschäftsleitung und die Umsetzung durch die Mitarbeiter. Die Too-big-to-fail-Banken - auch andere, aber vor allem diese - müssen so aufgestellt sein, dass sie jederzeit den Kräften des Marktes trotzen können. Diese Verantwortung liegt natürlich in den Händen des Verwaltungsrates. Warum hat der Verwaltungsrat hier nicht reagiert? Warum dieser Totalausfall?

Müssen wir, der Gesetzgeber, bei systemrelevanten Banken weitergehende Regelungen vorsehen als diejenigen, die wir im Aktienrecht haben, beispielsweise für den Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung, etwa hinsichtlich Zusammensetzung, Entlöhnung, Bonussysteme, Rückbehalt der Entschädigung? Muss auch noch vorgeschrieben werden, wie viele Mehrfachfunktionen von Verwaltungsräten zu viel sind in so grossen Banken?

Offenbar, und das ist wesentlich, greifen auch die vielen Kontrollmechanismen mit interner und externer Revision ungenügend. Auch hier sind die Verantwortlichkeiten ungenügend definiert. Wenn die externe Revision von der Bank, die sie analysieren soll, das Honorar bezieht, führt das offensichtlich zu Interessenkonflikten und Befangenheit. Das heisst, die Unabhängigkeit der externen Revision muss endlich gestärkt werden. Eine Möglichkeit könnte sein, dass die Revisionsstelle durch die Finma ausgewählt und wie bis anhin von der betroffenen Bank finanziert wird; die Generalversammlung wählt wie bis anhin. Ich habe hierzu ein Postulat eingereicht, weil in den Postulaten der Finanzkommissionen diese Frage nicht aufgebracht wird, also ein Postulat zur Stärkung der Unabhängigkeit der externen Revision.

Die detaillierte Aufarbeitung der Abläufe auf Ebene der CS, aber auch - und vor allem - auf Ebene der Regulatoren und Aufsichtsgremien ist zwingend. Es braucht den unbedingten Willen, diese gemachten Fehler aufzuarbeiten und zu benennen. Erst dann ist es möglich, das System so auszurichten, dass solches nicht mehr vorkommen kann. Ich glaube, oder ich bin überzeugt, dass es in der Schweiz wieder mehr von der Unzimperlichkeit Eschers braucht, die ich eingangs erwähnt habe.


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